Stiftungszweck
Der Stiftungszweck ist: Die Förderung und Unterstützung von Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes oder wegen einer materiellen Notlage im Sinne der gesetzlichen Regelungen auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Zweckverwirklichung
Die Zweckverwirklichung erfolgt insbesondere durch: Unterstützung alter und bedürftiger Menschen im Umkreis von 50 km der Städte Offenbach und Frankfurt am Main einmalig oder durch laufende Beihilfen, soweit sie nur über das Existenzminimum verfügen. Die nähere Ausgestaltung der Voraussetzungen der Zuwendungen und die Auswahl der jeweils zu unterstützenden Personen bleibt dem Stiftungsvorstand auf Vorschlag des Stiftungsbeirates vorbehalten.
In den letzten Jahren wurden im Schnitt über 100.000,00 Euro pro Jahr ausgeschüttet.
Spenden & Zustiftungen
Spenden und Zustiftungen sind erbeten. Zuwendungsbestätigungen werden ab einem Betrag von € 200,00 ausgestellt, wenn die kompletten Adressdaten des Zuwenders vorliegen. Die Stiftung ist durch das Finanzamt Frankfurt am Main als mildtätig anerkannt. Organe
Organe der Stiftung sind der Vorstand und der Beirat.
|